Bezüge des Bürgermeisters bzw. des Gemeindevorstands

Alle Bezüge von Mitgliedern des Gemeindevorstands sind in der Gesetzgebung geregelt. In diesem Beitrag soll der lange und allgemein gehaltene Gesetzestext, auf das wesentliche beschränkt und übertragen auf die Marktgemeinde Jagerberg wiedergegeben werden.

Vor allem vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen rund um Bezüge im Gemeindedienst ist es wichtig zu verstehen wie sich Verdienste bei Bürgermeister und Co. zusammensetzen und welchen Rahmenbedingungen sie unterliegen.

Gemeindevorstände mit monatlichem Bezug.

Neben dem Bürgermeister sind die Gemeindevorstände auch die einzigen Gemeinderäte denen gesetzlich auf jeden Fall ein monatlicher Bezug zusteht. Auf diesen kann man grundsätzlich auch nicht verzichten. Abhängig von der Gemeindegröße besteht der Gemeindevorstand aus unterschiedlich vielen Personen. In Gemeinden bis 3.000 Einwohner, wie Jagerberg, gibt es einen 3er-Vorstand der aus Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindekassier besteht.

Wie hoch ist der Bezug von Gemeindevorständen?

Vorweg: Die Bezüge der Bürgermeister und anderen Gemeindevorstände richten sich in der Steiermark direkt nach dem aktuellen Bezug von Abgeordneten im Nationalrat. Dieses beträgt aktuell für das Jahr 2021 EUR 9.228,01 pro Monat (14x = EUR 129.192 Brutto jährlich) und stellt damit den Ausgangsbetrag dar.

Je nach Gemeindegröße erhält der Bürgermeister einen gewissen Prozentsatz dieses Ausgangsbetrags. In Jagerberg (= Gemeinde von 1.001 bis 2.000 Einwohner) sind das 40% die der Bürgermeister für die nebenberufliche Ausübung seines Amtes bezieht. Würde der Bürgermeister sein Amt hauptberuflich ausüben, stehen ihm 25% mehr Bezug zu.

Der Vizebürgermeister und der Gemeindekassier (welcher die Buchhaltung in Jagerberg nicht selbst macht) erhalten wiederum je 30% vom Bezug des Bürgermeisters. Das ergibt für das Jahr 2021 folgende Bezüge der Gemeindevorstände in Jagerberg:

  • Bürgermeister (nebenberuflich, monatlich 14x): EUR 3.691,20
  • Vizebürgermeister (monatlich 14x): EUR 1.107,40
  • Gemeindekassier (ohne Buchhaltung, monatlich 14x): EUR 1.107,40

Sind im Gemeinderat weitere monatliche Bezüge möglich?

Ja, laut Bezügegesetz kann der Gemeinderat monatliche Bezüge bis zur Höhe von weiteren Vorstandsmitgliedern (= 20% des nebenberuflichen Bürgermeisterbezugs) für Ausschussobleute und Gemeinderäten mit besonderen Aufgaben (z.B. Referenten) beschließen. Natürlich nur, wenn diese nicht schon im Gemeindevorstand einen monatlichen Bezug erhalten.

Ausschussobleute erhalten in Jagerberg keinen monatlichen Bezug. Im Jagerberger Gemeinderat sind derzeit auch keine Referenten bestellt – die Besonderheit bei Referenten ist, dass diese ihre Aufgabe ehrenamtlich oder mit einem monatlichen Bezug ausführen können, je nachdem wie der Gemeinderat dies beschließt.

Möglich wären auch noch Bezüge für eigene Ortsvorsteher und Ortsteilbürgermeister, die aber bis auf einige wenige Gemeinden in der Südoststeiermark kaum Anwendung finden.

Nebenberuflich: Das heißt?

Jedes Mitglied im Gemeindevorstand von Jagerberg übt sein Amt nebenberuflich aus und geht zusätzlich einer anderen Tätigkeit nach für die er vom jeweiligen Dienstgeber ganz normal entlohnt wird:

Vizebürgermeister und der Gemeindekassier gehen einem Beruf in der Privatwirtschaft nach und beziehen dort ihre Entlohnung vom privatwirtschaftlichen Arbeitgeber. Der Bürgermeister ist in Jagerberg zusätzlich Verwaltungsbediensteter der Marktgemeinde und wird dafür nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz entlohnt.

Und das Sitzungsgeld für alle Gemeinderäte?

Für Gemeinderäte ohne monatlichen Bezug kann im Gemeinderat ein Sitzungsgeld pro Gemeinderatssitzung und/oder pro Ausschussitzung beschlossen werden. Ohne Beschluss steht den Gemeinderäten kein Sitzungsgeld zu.

Die Höchstbeträge sind mit 1,5% (je Gemeinderatssitzung) bzw. 1% (je Ausschusssitzungen) vom monatlichen Nationalratsgehalt geregelt. Dieses Sitzungsgeld steht nur Gemeinderäten ohne monatlichen Bezug zu und bei Ausschussitzungen nur Gemeinderäten die im jeweiligen Ausschuss sind. Gemeinderäte die als Zuhörer bei Ausschusssitzungen teilnehmen, steht kein Sitzungsgeld zu.

Hier gibt es von Gemeinden die unterschiedlichsten Beschlüsse, manche Gemeinden reizen die 1,5% bzw. 1,0% voll aus, andere Gemeinden wählen einen niedrigeren Betrag. In Jagerberg wird je Gemeinderatssitzung ein Sitzungsgeld von EUR 22,- in Form eines Gutscheines ausgestellt der bei einem beliebigen Jagerberger Gewerbebetrieb einlösbar ist.

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