Zusammenfassung der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2020
Bei dieser Sitzung fehlten die Gemeinderäte Gloria Kaufmann und Bernhard Brünner. Die restlichen 13 Gemeinderäte sind anwesend daher ist der Gemeinderat beschlussfähig.
Es folgt die Beantwortung einer Frage von GR Gerhard Weber aus der letzten Gemeinderatssitzung bezüglich der Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Projekt „Betreutes Wohnen“.
Fragestunde
- GR Maier fragte nach aktuellem wann mit der längst überfälligen Fertigstellung der Arbeiten am Rückhaltebecken in Wetzelsdorf zu rechnen ist. Der Bürgermeister beteuert, dass dies noch nicht geschehen ist – sagt aber zu, dass es je nach Witterung im Laufe des Frühlings 2021 fertiggestellt werden soll.
- GR Schantl fragte nach dem Planungsstand des Radwegenetzes in Jagerberg. Der Bürgermeister berichtete ass es coronabedingt keinen Fortschritt gab.
- GR Hoedl fragte nach dem aktuell Planungsstand der Schulsanierung. Der Bürgermeister berichtet, dass er zwar wieder Kontakt hatte mit den zuständigen Stellen im Land Steiermark er allerdings keinen Fortschritt erreichen konnte.
- GR Resch berichtete, dass die Firma Scheucher um ein neuerliches Gespräch mit dem Bürgermeister ersucht. Es geht um ein Bauprojekt (Tankstelle, Brückenwaage, Cafe, etc.). Der Bürgermeister erinnert sich , dass vor Jahren darüber gesprochen wurde und erklärt, dass er den Kontakt zu Firma Scheucher aufnehmen werde.
Vor allem die letzte Anfrage stimmt uns nachdenklich wenn Chancen liegen gelassen werden und Wirtschaftstreibende in Jagerberg ohne Unterstützung bleiben bzw. um neuerliche Kontaktaufnahme bitten müssen.
Tagesordnung
Punkt 1: Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung
Das Protokoll wird ohne weitere Einwände genehmigt.
Punkt 2: Nachtragsvoranschlag 2020
Nachtragsvoranschlag (NVA) wurde notwendig durch:
- Ertragseinbruch (Entgang Kommunalsteuern und sonstiger Einkünfte)
- Katastrophenmittel (Unwetterbehebung)
- Weihnachtsbeleuchtung
Während die ersten beiden Punkte durchaus einleuchtend sind haben wir im Sinne der Transparenz auch die Kosten der Weihnachtsbeleuchtung zum Thema gemacht. Im Gemeidnevorstand wurden EUR 3.500 veranschlagt und beschlossen – tatsächlich kostete die Beleuchtung rund EUR 7.700 was mehr als die doppelte Summe darstellt. Dazu kommt noch die Arbeit der Gemeindebediensteten zur Montage der Beleuchtung.
Im Endeffekt überwiegt jedoch die Notwendigkeit die entgangenen Erträge und die Unwetterschäden im Nachhinein zu beschließen weshalb alle Gemeinderäte der SPÖ für die Verabschiedung des NVA 2020 stimmten. GR Schantl (Jagerberg aktiv) stimmt aufgrund der ausgeuferten Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung dagegen. Die anwesenden GR der ÖVP stimmten ebenfalls für die Verabschiedung des NVA.
Punkt 3: Anschaffung Böschungsmäher
Eine Neuanschaffung ist notwendig da der aktuelle Böschungsmäher 25 Jahre alt und defekt ist. Nach zahlreichen Reparaturen in der Vergangenheit sind weitere Investitionen in das Gerät nicht mehr wirtschaftlich.
Es soll ein Beschluss über die Investition selbst (ca. EUR 50.000 – 60.000) gefasst werden. Der tatsächlich Ankauf wird nach dem Vorliegen aller Angebote in einer der nächsten Sitzungen beschlossen. Des Weiteren sollen eventuell anfallende lange Lieferzeit abgefedert werden. Weiters liegt ein Angebot über ein Vorführgerät von Gady vor.
Die Anschaffung wird von uns als notwendig angesehen daher haben die GR der SPÖ dafür gestimmt – GR Herr Schantl stimmte dagegen – die GR der ÖVP stimmten für den Ankauf.
Punkt 4: Kontaktperson für Gleichbehandlungsfragen
Die Bestimmung einer solchen Person ist notwendig da in der Gemeinde mehr als 15 Bedienstete angestellt sind. Die Bestellung gilt für die Dauer von 5 Jahren. Es wurde unsere neue Buchhalterin Frau Marianne Koller vorgeschlagen.
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Punkt 5: Benützungsgebühren
In diesem Punkt ging es um einige formelle Änderungen – nicht um Erhöhungen der einzelnen Vorschreibungen oder Abgaben selbst:
- ad a) Anpassung einer Gesetzesbestimmung (Neu: Stmk. GO § 71a (2)) Einstimmig beschlossen
- ad b) Änderung der Kanalabgabenordnung (§ 7 Pkt. c: Stichtag für Vorschreibung): Einstimmig beschlossen
- ad c) Änderung der Abfuhrordnung (Müllabfuhr: § 15 – Grundgebühr; § 18 – MWSt.; § 19 Stichtag für Vorschreibung.): Einstimmig beschlossen
Punkt 6: Untervoranschlag 2021 für die Volksschule
Im Wesentlichen werden keine Investitionen für die Volksschule vorgenommen – folgende Unterschiede gab es zum Vorjahr:
- Aufgrund der alten Bausubstanz und immer häufiger auftretenden Mängel an derselben wurde das Instandhaltungsbudget hier etwas erhöht um eventuell auftretende Schäden beheben zu können.
- Die Computer der Schule (in Klassenzimmern, Lehrerzimmer und Direktion) werden ausgetauscht. Diese Investition ist notwendig weil einige Geräte derzeit nicht mehr funktionstüchtig bzw. stark überaltert sind.
- Die Anschaffung von Tablets (iPads) für eine Schulklasse wurde nicht ins Budget für 2021 aufgenommen. Diese Anschaffung soll laut Bürgermeister eigens im Gemeinderat beschlossen werden und wird ggf. dann in den Nachtragsvoranschlag für 2021 aufgenommen.
- Die Kopfquote (Kosten je Schüler je Jahr) beträgt EUR 1.128,-
- Derzeit besuchen 70 Schüler aus Jagerberg und 1 Schüler aus Gnas die Volksschule
Der Untervoranschlag wurde einstimmig angenommen und somit verabschiedet.
Punkt 7: Nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt (Personalangelegenheiten)
Dieser Punkt erschien nach der Präsentation durch ein Beratungsunternehmen in der Sitzung inhaltlich, moralisch und aufgrund der deutlichen Auswirkungen auf das Gemeindebudget 2021 für uns nicht vertretbar. Die dargelegten Daten müssen, um fundiert darüber weiter diskutieren und entscheiden zu können, genauer und in Ruhe geprüft werden. Nach einer kurzen Beratung stellten wir daher den Dringlichkeitsantrag zur Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Der Antrag wurde abgelehnt.
In Folge dessen sahen wir uns gezwungen zum drastischsten Mittel zu greifen und die Sitzung geschlossen zu verlassen. Da dieser Tagesordnungspunkt 7 (Personalangelegenheiten-Gehaltserhöhungen Mehrkosten im Jahr von über mehr als EUR 30.000 verursacht) auch Teil des Voranschlags 2021 war, konnten die weiteren Tagesordnungspunkte 8-14 ebenfalls nicht behandelt bzw. beschlossen werden.
Alle in den Tagesordnungspunkten 1-6 gefassten Beschlüsse behalten natürlich ihre Gültigkeit.
Der Bürgermeister bzw. die Gemeinde sind trotzdem weiter handlungsfähig – die Gemeindeordnung sieht für einen solchen Fall Regelungen vor, die es dem Bürgermeister ermöglichen alle Geschäfte fortzuführen. Da der Bürgermeister in der Sitzung mehrmals betonte, für den Voranschlag 2021 KEINE nennenswerten Änderungen oder Investitionen vorgesehen zu haben, erscheint dies zusätzlich völlig unbedenklich.
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